Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt vom Pflegegrad und der Art der Pflegekraft ab. Im Jahr 2025 wurden die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 % erhöht, was sich auch auf die Verhinderungspflege auswirkt.
Die Höhe der Unterstützung für Verhinderungspflege hängt vom Pflegegrad ab:
Für Pflegegrad 2 erhalten nahe Angehörige 520,50 Euro pro Monat der Verhinderung, während für professionelle Pflegekräfte oder andere Personen bis zu 1.685 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen.
Bei Pflegegrad 3 beträgt die Unterstützung für nahe Angehörige 895,50 Euro pro Monat, für professionelle Pflege bleibt der Betrag bei 1.685 Euro jährlich.
Für Pflegegrad 4 bekommen nahe Angehörige 1.188 Euro pro Monat, und professionelle Pflegekräfte können ebenfalls bis zu 1.685 Euro pro Jahr abrechnen.
Bei Pflegegrad 5 liegt die Unterstützung für nahe Angehörige bei 1.485 Euro pro Monat, während für professionelle Pflege erneut bis zu 1.685 Euro pro Jahr gezahlt werden.
Für Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Beträge für nahe Angehörige werden anteilig für kürzere Zeiträume berechnet.
Hinweis: Die Beträge für nahe Angehörige gelten pro Monat der Verhinderung und werden für kürzere Zeiträume anteilig berechnet.