💡 Ratgeber

Verhinderungspflege 2025: alles Wissenswerte auf einen Blick

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige darüber, wie Sie diese wertvolle Unterstützung in Anspruch nehmen können. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie die Verhinderungspflege beantragen.
Helmut List
Kundenberater

Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige

Verhinderungspflege, auch als Entlastungspflege bekannt, ist eine zentrale Leistung der deutschen Pflegeversicherung. Sie stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen auch bei vorübergehendem Ausfall ihrer regulären Pflegekräfte – etwa durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe – weiterhin versorgt werden können. Diese Leistung kann bis zu 6 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden und umfasst sowohl die Pflege zu Hause als auch in Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Besonders für Familien, die eine Betreuung zu Hause organisieren, ist sie wertvoll, da sie auch für temporäre 24-Stunden-Betreuung genutzt werden kann.

Wer ist berechtigt?

Um Verhinderungspflege zu beantragen, muss der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) besitzen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten, wenn die reguläre Pflegekraft nicht verfügbar ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder professionelle Dienste erfolgt.

Finanzielle Unterstützung

Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt vom Pflegegrad und der Art der Pflegekraft ab. Im Jahr 2025 wurden die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 % erhöht, was sich auch auf die Verhinderungspflege auswirkt.
Die Höhe der Unterstützung für Verhinderungspflege hängt vom Pflegegrad ab:
Für Pflegegrad 2 erhalten nahe Angehörige 520,50 Euro pro Monat der Verhinderung, während für professionelle Pflegekräfte oder andere Personen bis zu 1.685 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen.
Bei Pflegegrad 3 beträgt die Unterstützung für nahe Angehörige 895,50 Euro pro Monat, für professionelle Pflege bleibt der Betrag bei 1.685 Euro jährlich.
Für Pflegegrad 4 bekommen nahe Angehörige 1.188 Euro pro Monat, und professionelle Pflegekräfte können ebenfalls bis zu 1.685 Euro pro Jahr abrechnen.
Bei Pflegegrad 5 liegt die Unterstützung für nahe Angehörige bei 1.485 Euro pro Monat, während für professionelle Pflege erneut bis zu 1.685 Euro pro Jahr gezahlt werden.
Für Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Beträge für nahe Angehörige werden anteilig für kürzere Zeiträume berechnet.
Hinweis: Die Beträge für nahe Angehörige gelten pro Monat der Verhinderung und werden für kürzere Zeiträume anteilig berechnet.

Besondere Regelungen für junge Pflegebedürftige

Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene mit den Pflegegraden 4 und 5 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gibt es seit dem 1. Januar 2024 ein spezielles Budget von 3.539 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege. Dies ermöglicht eine flexible Nutzung für Pflege zu Hause oder in Einrichtungen.

Entlastungsbudget ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 wird das Entlastungsbudget eingeführt, das die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammenfasst. Es stellt einen Gesamtbetrag von 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung (für alle Pflegegrade ab 2). Dieses Budget bietet mehr Flexibilität, da es frei zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden kann.

Bayerisches Landespflegegeld

In Bayern können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 zusätzlich 1.000 Euro pro Jahr als Landespflegegeld beantragen. Informationen und Antragsformulare sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege verfügbar (Bayerisches Landespflegegeld).

Wie beantragen Sie Verhinderungspflege?

Die Beantragung der Verhinderungspflege erfolgt bei der jeweiligen Pflegekasse. Antragsformulare können direkt bei der Pflegekasse angefordert oder auf deren Websites heruntergeladen werden. Es ist wichtig, die Antragsfristen und Bedingungen zu beachten, um die Leistungen vollständig nutzen zu können.

Wichtige Hinweise

  • Flexibilität bei der Pflegekraft: Die Verhinderungspflege kann durch verschiedene Personen erbracht werden, einschließlich Nachbarn, Freunde oder professionelle Pflegedienste. Dies bietet Familien eine hohe Flexibilität bei der Organisation der Pflege.
  • Kostenübernahme: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu den gesetzlichen Grenzen. Für professionelle Pflegekräfte erfolgt die Abrechnung oft direkt mit der Pflegekasse.
  • 24-Stunden-Betreuung: Verhinderungspflege kann für temporäre 24-Stunden-Betreuung genutzt werden, wenn die reguläre Pflegekraft ausfällt. Dies ist besonders hilfreich für Familien, die eine kontinuierliche Pflege zu Hause sicherstellen möchten.
  • Kombination mit anderen Leistungen: Das Budget für Verhinderungspflege kann mit anderen Leistungen, wie dem Pflegegeld, kombiniert werden, um die Pflege optimal zu gestalten.

Nützliche Links

Dieser Artikel bietet eine umfassende und aktuelle Übersicht über die Verhinderungspflege im Jahr 2025. Er hilft Ihnen, die finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten der Pflegeversicherung optimal zu nutzen, um eine lückenlose Pflege zu Hause oder in Einrichtungen sicherzustellen.

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Die Bezeichnunge "24-Stunden-Betreuung" und "24-Stunden-Pflege" sind etabliertere Branchenbegriffe. Unsere Betreuungskräfte arbeiten nicht ununterbrochen, sondern halten gesetzliche Pausenzeiten ein. Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unser Team.