Die Betreuungskraft unterstützt bei der häuslichen Versorgung und Grundpflege. Dazu gehören Hilfe beim An-/Auskleiden, Körperpflege, Toilettengang, Mobilität, Mahlzeiten sowie Haushaltsführung (Einkaufen, Kochen, Wäschepflege). Auch Betreuung, Beschäftigung und aktivierende Pflege zählen zu den Aufgaben.
Die Betreuungskräfte dürfen keine medizinische Behandlungspflege durchführen wie Wundmanagement oder Spritzen setzen. Diese Leistungen werden ärztlich verordnet und durch Fachpersonal (Arzt, Wundmanager, mobiler Pflegedienst) erbracht und von der Krankenkasse getragen. Auch die Fußnagelpflege sollte durch eine medizinische Fußpflege erfolgen.