Verhinderungspflege: alles Wissenswerte auf einen Blick
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die es ermöglicht, pflegebedürftige Menschen zu betreuen, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Diese Form der Unterstützung kann in Anspruch genommen werden, wenn beispielsweise pflegende Angehörige krank werden oder eine Auszeit benötigen.
Im Jahr 2024 wurden die Regelungen zur Verhinderungspflege im SGB XI angepasst, um den Bedürfnissen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gerecht zu werden. So wurde unter anderem der Betrag für die Verhinderungspflege auf 1.612 Euro pro Kalenderjahr erhöht (Quelle: Sozialgesetzbuch, SGB § 39 SGB XI).
Dieser Betrag kann für die Inanspruchnahme von stationären oder ambulanten Pflegeangeboten sowie für die tage- oder stundenweise Betreuung durch eine Pflegeperson verwendet werden. Zudem wird Verhinderungspflege unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen, zum Beispiel dann, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist – etwa durch Urlaub oder Krankheit. Es ist auch möglich, Verhinderungspflege durch Angehörige, Nachbarn oder professionelle Pflegedienste in Anspruch zu nehmen.
Die Verhinderungspflege kann für bis zu 42 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden, um die Pflegenden zu entlasten und sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigen auch in ihrer Abwesenheit gut versorgt sind.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Um die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist es wichtig, dass die pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad hat, der von der Pflegekasse festgelegt wird. Dieser Pflegegrad bildet die Grundlage dafür, dass Sie als pflegender Angehöriger diese wichtige Entlastung nutzen können.
Wenn Sie als Pflegeperson vorübergehend ausfallen – sei es durch Urlaub, Krankheit oder einfach, um sich zu erholen – können Sie die Verhinderungspflege beantragen. So wird sichergestellt, dass Ihre Angehörigen weiterhin gut betreut werden, während Sie eine wohlverdiente Pause einlegen. Ob die Pflege stundenweise oder durch eine kurzzeitige stationäre Betreuung erfolgt, hängt ganz von Ihrem Bedarf ab.
Die Kosten für diese Ersatzpflege werden von der Pflegekasse bis zu einem festgelegten Betrag pro Jahr übernommen. Ab dem 01.07.2025 erhöht sich das Entlastungsbudget von € 2418,-auf € 3359,- pro Jahr. Für Pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25 Jahre) die den Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 haben, ist das Entlastungsbudget bereits zum 01.01.2024 (€ 3386,-) in Kraft getreten.
Das bayerische Landespflegegeld steht für Pflegebedürftige Personen ab dem Pflegegrad 2 und höher, die in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben, mit € 1000,- pro Jahr zur Verfügung. Link zum Antrag
Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?
Die Verhinderungspflege kann von verschiedenen Personen übernommen werden, um die pflegebedürftige Person zu entlasten. In erster Linie können Angehörige wie Ehepartner, Kinder oder Enkel (Angehörige bis zum 2. Verwandtschaftsgrad) die Verhinderungspflege übernehmen. Sie können die pflegebedürftige Person für einen bestimmten Zeitraum zu Hause betreuen oder bei Bedarf auch in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung bringen.
Des Weiteren können auch professionelle Pflegedienste die Verhinderungspflege Diese verfügen über geschultes Personal, das die häusliche Pflege übernehmen kann, wenn die Angehörigen zeitweise verhindert sind. Dabei können die Kosten für die Verhinderungspflege entweder über das Pflegegeld des Pflegegrades abgerechnet werden oder über einen Zuschuss der Pflegekasse.
Es ist wichtig, dass die Person, die die Verhinderungspflege übernimmt, in der Nähe des Pflegebedürftigen wohnt, um im Notfall schnell zur Stelle zu sein.
Pflegegeld als wichtige Ergänzung zur Verhinderungspflege
Während die Verhinderungspflege kurzfristige Entlastung bietet, sorgt das Pflegegeld für eine konstante finanzielle Unterstützung. Nutzen Sie beide Leistungen, um die bestmögliche Betreuung für Ihre Liebsten sicherzustellen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag zum Pflegegeld 2024/2025.
Finanzielle Unterstützung bei Verhinderungspflege
Der Unterschied in der Höhe der finanziellen Unterstützung für die Verhinderungspflege ergibt sich abhängig davon, wer die Pflege übernimmt.
Der Unterschied in der Höhe der finanziellen Unterstützung für die Verhinderungspflege ergibt sich abhängig davon, wer die Pflege übernimmt.
1. Verhinderungspflege durch nahe Angehörige: Nahe Verwandte (bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad, wie Eltern, Kinder oder Geschwister) können die Verhinderungspflege übernehmen und erhalten dafür das 1,5-fache des Pflegegeldes. Dieser Betrag variiert je nach Pflegegrad zwischen 474 Euro (Pflegegrad 2) und 1.352 Euro (Pflegegrad 5). In Ausnahmefällen, beispielsweise bei zusätzlichen Fahrtkosten oder einem Verdienstausfall, kann dieser Betrag auf maximal 1.612 Euro erhöht werden.
2. Verhinderungspflege durch Bekannte, entfernte Verwandte oder professionelle Pflegekräfte: Für Personen, die nicht zum engsten Familienkreis gehören, wie Bekannte, weiter entfernte Verwandte oder professionelle Pflegekräfte (zum Beispiel ambulante Pflegedienste), steht ein fester Zuschuss von 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung, unabhängig vom Pflegegrad. Dieser Betrag wird entweder direkt an die Ersatzpflegekraft oder den Pflegedienst überwiesen. Bei professionellen Pflegediensten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.
! Während Ihrer Abwesenheit kann die Verhinderungspflege auch durch eine 24-Stunden-Pflege übernommen werden. Hierfür können Sie einen Zuschuss von bis zu 1.612 Euro erhalten. Darüber hinaus können Sie das Pflegegeld zur zusätzlichen finanziellen Entlastung nutzen.
Was ist das Entlastungsbudget?
Entlastung für die Familie: So finden Sie eine verlässliche 24-Stunden-Betreuung
Häufige Fragen
Individuelle Beratung
24-Stunden-Pflege in Bayern gemäß Ihrer individuellen Bedürfnisse zu finden. Wir legen großen Wert darauf, die ideale Pflegekraft für Ihre Angehörigen zu finden, indem wir Ihre Situation einfühlsam analysieren und Ihnen fundierte Ratschläge geben.