Pflegegeld 2025: So sichern Sie sich finanzielle Unterstützung
Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch?
Das Pflegegeld ermöglicht es pflegenden Angehörigen, diese intensive Betreuung zu leisten, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Laut § 37 SGB XI („Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“) haben Personen ab dem Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld, sofern diese nicht in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim) untergebracht ist.
Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegegeld
Pflegegrad 2 oder höher: Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, Personen mit Pflegegrad 1 erhalten zwar kein Pflegegeld, können aber andere Unterstützungsleistungen wie den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich nutzen.
Häusliche Pflege: Die Pflege muss zu Hause, in der Wohnung des Pflegebedürftigen, bei Angehörigen oder in bestimmten Fällen beim betreuten Wohnen stattfinden.
Pflegende Person: Die Betreuung muss durch 24-h-Betreuung/-Pflege, mobile Pflegedienste, Angehörige, Freunde, selbst beschaffte Pflegehilfe oder ehrenamtliche Pflegepersonen gewährleistet sein.
Kurzzeitige Entlastung für Angehörige: Verhinderungspflege nutzen
Pflegegeldbeträge 2024: Was hat sich geändert?
Zum 1. Januar 2024 wurde das Pflegegeld erstmals seit 2017 um fünf Prozent erhöht, um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Diese Erhöhung sorgt für spürbare finanzielle Entlastung der pflegenden Angehörigen und zeigt die Bemühungen der Regierung, die häusliche Pflege zu unterstützen. Hier die neuen Beträge im Überblick (Quelle: Bundesministerium):
Pflegegeld 2025: Ein Blick in die Zukunft
Diese regelmäßigen Anpassungen zeigen, dass die Unterstützung für pflegende Angehörige auch in den kommenden Jahren gewährleistet bleibt. Zudem ist ab 2028 geplant, das Pflegegeld regelmäßig alle drei Jahre an die Preisentwicklung anzupassen (Quelle: PUEG).
Auch für 2025 sind positive Veränderungen geplant. Die nächste Erhöhung des Pflegegeldes wird voraussichtlich zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Das Pflegegeld wird um weitere 4,5 Prozent angehoben, um die steigenden Pflegekosten und die Inflation abzufedern. Die neuen Beträge (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)) sehen wie folgt aus:
Kombinationsmöglichkeiten: Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Beispiel: Wenn eine Person mit Pflegegrad 3 zu 50 Prozent Sachleistungen in Anspruch nimmt, erhält sie zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes.
Steuerliche und rechtliche Hinweise zum Pflegegeld
Ein weiterer wichtiger Punkt: Im Todesfall der pflegebedürftigen Person wird das Pflegegeld bis zum Ende des Monats weitergezahlt, um offene Pflegekosten zu decken.
Pflegegeld 2024: Ihre Chance auf finanzielle Unterstützung – nutzen Sie sie jetzt!
Das Pflegegeld 2024 bietet eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige und leistet einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Entlastung bei der häuslichen Pflege. Die Erhöhungen in 2024 und die geplanten Anpassungen für 2025 sind positive Schritte, die pflegenden Familien mehr Sicherheit geben. Nutzen Sie die Chance, sich rechtzeitig zu informieren, um die bestmögliche Unterstützung für sich und Ihre Liebsten zu erhalten.
Für weitere Fragen oder Unterstützung bei der Antragstellung stehen Ihnen die Pflegekassen und Beratungsstellen (wie z. B. compass private pflegeberatung GmbH) jederzeit zur Seite. Gerne sind Ihnen auch unsere Berater von lieber-zu-hause-eu behilflich!
Individuelle Beratung
24-Stunden-Pflege in Bayern gemäß Ihrer individuellen Bedürfnisse zu finden. Wir legen großen Wert darauf, die ideale Pflegekraft für Ihre Angehörigen zu finden, indem wir Ihre Situation einfühlsam analysieren und Ihnen fundierte Ratschläge geben.